Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Verkaufs- und Reparaturverträge.

1. Geltungsbereich, Kundeninformationen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen, KMD Kaffeewelt GmbH und den Verbrauchern und Unternehmern. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt.
Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. Vertragsschluss
(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an dar Waren zu kaufen.
(2) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung aber auch telefonisch oder per Telefax abgeben. Die unverzüglich per E-Mail bzw. per Telefax erfolgende Zugangsbestätigung Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots
dar.
(3) Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 1 Werktag unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr
Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.

3. Angebote und Lieferungen
(1) Unsere Angebote sind grundsätzlich hinsichtlich der Preise, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller
unsere Verkaufs- und Reparaturbedingungen an.
(2) Unsere Angestellten sind nicht berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherung zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen oder die, die nachfolgenden Bedingungen ändern. Mündliche Absprachen bedürfen insoweit unserer Bestätigung.
(3) Die Lieferzeit beginnt mit der Bestätigung des Auftrages. Unvorhergesehene und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbare Schwierigkeiten wie Betriebsstörungen, Lieferverzug
von Lieferanten und Ereignisse höherer Gewalt sind wir berechtigt eine angemessene Nachlieferfrist in Anspruch zu nehmen. Aus dieser Verlängerung der Lieferfrist hat der Besteller/Kunde keinerlei Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte. Wird eine Lieferung durch unvorhergesehene Schwierigkeiten unmöglich, so sind wir berechtigt, von

der Lieferverpflichtung zurückzutreten, ohne dass dadurch irgendwelche Schadensersatzansprüche seitens des Bestellers entstehen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. UnsereRechnungen sind sofort ohne Abzug zu bezahlen. Verzugszinsen werden mit 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet.

5. Gewährleistungsansprüche
a) für neue Maschinen
Wir geben Ihnen grundsätzlich 24 Monate Gewährleistung auf unsere neuen verkauften Geräte. Eine Ausnahme hiervon liegt bei gewerblicher Nutzung vor. In diesem Fall beträgt die
Gewährleistung 12 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Vorstehende Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Der Käufer hat gegenüber uns
unverzüglich schriftlich zu rügen. Alle diejenigen Produkte oder Leistungen, die innerhalb einer Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sind nach unserer Wahl unentgeltlich
nachzubessern oder neu zu erbringen, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir
berechtigt, die uns Entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen. Zunächst ist uns stets Gelegenheit durch Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Der Käufer hat uns den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen.
b) für gebrauchte Maschinen
(1) Verbraucher
Bei gebrauchten Maschinen geben wir Ihnen eine Gewährleistung von 12 Monaten.
(2) Unternehmer
Bei gebrauchten Maschinen geben wir grundsätzlich keine Gewährleistung, es sei denn es wird vertraglich etwas anderes vereinbart.

6. Gewährleistungsausschluss für neue und gebrauchte Maschinen
Keine Gewähr leisten wir:
– für Schäden durch Fall, Stoß, Verkalkung, Verschmutzung,
– für sämtliche Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Hierzu gehören unter anderem Dichtungen, Farbbänder, Brüheinheit, Mühlen und Dosierer
– für Mängel, die auf Witterungseinflüsse, Kesselsteinansatz, chemischen, physikalischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen beruhen, sofern sie nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind,
– wenn auf einen Wasserfilter verzichtet wird, obwohl die Wasserverhältnisse vor Ort den Einsatz eines Wasserfilters erfordert und dadurch Mängel auftreten. Der Kunde wird in der
Auftragsbestätigung jeweils darauf hingewiesen, ob der Einsatz eines Wasserfilters erforderlich ist,
– für Mängel, die durch nicht befolgen der Vorschriften über die Behandlung. Wartungen und Pflege des Gerätes (z.B. Betriebs- und Wartungsanweisungen gemäß der Bedienungsanleitung des jeweiligen Kaffeemaschinentyps) entstehen,

– für Mängel die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch das Nichtverwenden von Kaffeemaschinen-Originalersatzteilen oder fehlerhafte Montage durch
den Käufer oder Dritte oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie nicht für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter.

7. Unmöglichkeit
Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Käufers auf 50 % des Warenwerts. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

8. Schadensersatzansprüche
Wir haften dem Kunden Schadenersatz für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haften wir nur wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Geräte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt trotz einer Abmahnung nicht nach, sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand vom Käufer heraus zuverlangen und nach Androhung und Ablauf einer angemessenen Frist durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten.

10. Rücknahme
Wir sind zur Rücknahme der gelieferten Maschinen/Ware nicht verpflichtet. Nehmen wir dennoch im Einzelfall eine Maschine/Ware zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein, behalten wir uns vor für die Nutzung und den Gebrauch der Maschine/Ware eine Wertersatzminderung vor. Diese wird dem Besteller in Rechnung gestellt. Der Nachweis, dass eine niedrige oder überhaupt keine Wertminderung am Gerät entstanden ist, bleibt dem Käufer nichtm vorbehalten.

11. Reparaturbedingungen
Vereinbarungen zwischen uns und dem Auftraggeber (Kunde) über Instandsetzung von Elektrogeräten und deren Teilen sind verbindlich, wenn der Auftraggeber einen Auftragsschein unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Im Auftragsschein sind die Fehler zu bezeichnen. Soweit möglich wird dem Kunden bei Auftragserteilung der vermutliche Reparaturpreisgenannt, andernfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für weitere Durchführung der Reparatur einzuholen. Entscheidet sich der Kunde aufgrund der genannten Kosten die Reparatur nicht ausführen zulassen ist der Aufwand des Auftragnehmers mit einer Kostenvoranschlagspauschale von 25,- Euro (Haushaltsmaschinen) 50,- Euro (Gewerbemaschinen) einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu vergüten.
Reparaturrechnungen sind bei Abholung des Gerätes zur Zahlung fällig. Beanstandungen der Rechnung werden nur berücksichtigt, wenn sie uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich mitgeteilt werden.

12. Gewährleistung für Reparaturen
Die Gewährleistung für Reparaturen beträgt 12 Monate, hiervon ausgenommen sind Kaffee – und Espressomaschinen in gewerblichem Gebrauch. Sie beginnt mit der Abnahme des Gerätes. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf tatsächlich durchgeführte Reparaturen und das eingebaute Material. Natürlicher Verschleiß und Verkalkung, wie unsachgemäßer Gebrauch sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung
nicht nach und verstärkt sich hierdurch der Mangel oder treten weitere Schäden auf, fällt die Behebung der durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Mängel und Schäden nicht unter die Gewährleistung.
Ist der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführ en, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung.

13. Abnahme des Auftragsgegenstands (Reparaturen)
Wird die Kaffeemaschine bzw. die Espressomaschine trotz Anmahnens innerhalb 2 Wochen nach Rechnungsstellung und erfolgloser Mahnung nicht abgeholt gehen wir von einer konkludenten und stillschweigenden Eigentumsaufgabe des Kunden aus. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die 3-monatige Lagerungsfrist. Nach Ablauf dieser Lagerungsfrist sind wir dazu berechtigt, den Reparaturgegenstand, zum Ausgleich der offenen Forderungen, anderweitig zu verwerten. Hiermit endet die Aufbewahrungsfrist.
Während der dreimonatigen Lagerfrist (beginnend 2 Wochen nach Rechnungsstellung) haften wir nur im Rahmen grober Fahrlässigkeit für Beschädigung oder Verlust des Gerätes. Zudem behalten wir uns vor, während dieses Zeitraumes Lagerkosten In Höhe von 5 € pro Woche in Rechnung zu stellen.

14. Leihmaschinen
Leihmaschinen werden vor Ausgabe geprüft und getestet im ordnungsgemäßen Zustand herausgegeben. Nach Rückgabe wird die Maschine innerhalb von 48 Stunden von uns geprüft. Im Falle eines Schadens, die auf Grund unsachgemäßen Gebrauchs oder Fahrlässigkeit vom Mieter verursacht wurde, hat dieser die Reparaturkosten zu übernehmen. Der Mieter ist verpflichtet ihm bekannte oder durch ihn verursachte Mängel bei Rückgabe mitzuteilen. Die Leihmaschine ist in einem ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand abzugeben. Bei verschmutzter Maschine, behalten wir uns vor Reinigungskosten in Höhe von 20,00 € in Rechnung zu stellen.

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel der vorstehenden Verkaufs- und Reparatur Bedingungen bzw. eine sonstige Vertragsvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Klauseln, Bestimmungen bzw. Vereinbarungen unberührt.

16. Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Freiburg.

Stand: Freiburg 2018

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.